AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Perlentaucherin Dhillon

Aktueller Stand: Bern, August 2023

1. Auftragsbestätigung

Der Auftrag kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen der auftraggebenden Person (Auftraggeber:in) und Perlentaucherin Dhillon (Auftragnehmerin) zustande. Eine allfällige Offerte gilt nicht als Vertrag. 

2. Leistungen

Der Umfang des Auftrags entspricht den zwischen der Auftragnehmerin und den Auftraggebenden vereinbarten Leistungen. Der Einblick in die Leistungs- und Zeiterfassung ist jederzeit möglich. Können Aufträge in Folge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden (Unfall, Krankheit usw.), so wird das Vorgehen beziehungsweise der Zeitplan neu festgelegt.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Hilfspersonen und Substitute beizuziehen. 

3. Preise, Leistungs- und Auslagenabrechnung, Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Spesen für Reisen (CHF –.70 pro Autokilometer resp. effektive Auslagen Bahn, 1. Klasse) und sonstige Auslagen sind in den Preisen nicht enthalten und werden der auftraggebenden Person separat in Rechnung gestellt. Fahrten im Umkreis von 25 Kilometer gehen zulasten der Auftragnehmerin und werden nicht in Rechnung gestellt. 

Allfällige Auslandreisen sowie Informationsrecherchen und Kosten Dritter werden nach vorgängiger Genehmigung durch die auftraggebende Person zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig. Im Falle einer vorzeitigen Auftragsbeendigung (Kündigung) werden alle bis zum entsprechenden Termin geleisteten Arbeiten nach dem Schlussgespräch innert 10 Tagen zur Bezahlung fällig.

4. Urheberrechte / Nutzungsrechte

Mit der Bezahlung der 2. Rate und der Begleichung allfälliger weiterer ausstehender Forderungen, gehen automatisch alle Nutzungsrechte (unbefristet) an den realisierten Arbeiten (Identitätsstiftung, Konzepte, Texte, Kreationen, Gestaltungen) an die Kundschaft über. Das Urheberrecht verbleibt bei Perlentaucherin Dhillon.

5. Referenznennung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Auftraggebenden und die erbrachten Leistungen auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenz zu nennen. Die Auftragnehmerin darf die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen. Ist die auftraggebende Person hiermit nicht einverstanden, kann sie dies der Auftragnehmerin zu Beginn des Auftragsverhältnisses schriftlich mitteilen und die Löschung der entsprechenden Daten verlangen.

6. Haftungsausschluss

Die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Auftragnehmerin wird in vorliegender Zusammenarbeit soweit gesetzlich möglich wegbedungen.

Insbesondere wird keine Haftung für Hilfspersonen und Dritte übernommen. Perlentaucherin legt erarbeitete Vorlagen (Workshops, Konzepte, Massnahmenpläne, Texte, Bilder, Grafiken etc.) auftraggebenden Person im Entwurf zur Freigabe vor. Die auftraggebende Person hat die sachlichen und inhaltlichen Angaben zu prüfen. Gibt diese den Entwurf frei, übernimmt sie die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Es liegt in der Verantwortung der auftraggebenden Person, eine entsprechende Kennzeichenprüfung durchzuführen.

7. Stornierung / Annullierung von Aufträgen und Workshops

Werden Termine kurzfristig abgesagt, ohne Verschulden der Auftragnehmerin, so werden die folgenden Ansätze verrechnet: 

  • bis 30 Tage vor dem gebuchten Ereignis: 50 % der Kosten

  • 29–14 Tage vor dem gebuchten Ereignis: 75 % der Kosten

  • 0–13 Tage vor dem gebuchten Ereignis: 100 % der Kosten

In jedem Fall Vorbehalten bleibt der Ersatz für bereits erbrachte Leistungen von der Auftragnehmerin. 

Wird ein Auftrag vor Beginn oder während laufender Auftragserfüllung vollständig zurückgezogen (Kündigung des Auftrags), hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Ersatz der Auslagen sowie auf Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen.
Weiterer Schadenersatz bei Kündigung zur Unzeit bleibt vorbehalten. 

Kann die Auftragnehmerin Leistungen aus Gründen, die bei ihr liegen nicht erbringen oder den Auftrag nicht erfüllen, so werden allfällige Vorauszahlungen zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch der auftraggebenden Person gegenüber der Auftragnehmerin besteht nicht.

8. Rücktrittsklausel / Kündigung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist für beide Parteien nach Massgabe der auftragsrechtlichen Bestimmungen im Obligationenrecht jederzeit möglich (Kündigung). Beim Rücktritt vom Vertrag ist ein abschliessendes Bilanzgespräch mit der auftraggebenden Person Bestandteil der Vereinbarung.

9. Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die einschlägigen Daten- und Persönlichkeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Jede auftraggebende Person hat das Recht, jederzeit in sämtliche sie betreffenden Unterlagen und Daten Einblick zu nehmen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Dritte und in den Auftrag integrierte Parteien nur mit Erlaubnis der Auftraggebenden über Ziele, Daten, Inhalte und Ergebnisse des Auftrages zu informieren. 

10. Gültigkeit

Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem schriftlichen Vertrag mit der auftraggebenden Person geht der Vertrag den AGB in jedem Fall vor.

11. Recht und Gerichtsstand 

Es gilt Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand wird Bern vereinbart. 

12. Schlussbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und weiteren Leistungen von Perlentaucherin Dhillon. Leistungen Dritter, auch wenn diese durch die Auftragnehmerin vermittelt worden sind, fallen nicht unter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich abgeändert werden, mündliche Änderungen sind nicht gültig und werden nicht anerkannt. 

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Parteien sind verpflichtet, die fehlerhafte Bestimmung durch eine gültige, wirksame und wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.    

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«Da ich über fünf Jahre mit Christine zusammenarbeiten durfte, weiss ich genau wie gewissenhaft, fokussiert und lösungsorientiert sie dabei vorgeht. Immer ganz im Sinne ihrer Kundschaft und mit ‹Inbrunscht› – eine wahre Power-Frau.»

Silvana Rohrbach
Inhaberin & Interaction Designerin, nuvio Werbeagentur GmbH